Rechnungsstellung


Generell sind Heilpraktiker frei in ihrer Rechnungsgestaltung ! (Heilpraktikergesetz ) In meiner Praxis berechne ich aber grundsätzlich nach der "Gebührenordnung für Heilpraktiker" (GebüH), sofern mit dem Patienten keine andere Vereinbarung getroffen wird. Auf Nachfrage werden die Behandlungskosten der GebüH selbstverständlich genannt, ansonsten gelten die Gebührensätze vom Patienten als genehmigt.

Privatrechnungen habe ich aus Zeit- und Verwaltungsgründen an einen Abrechnungsservice fur Heilberufe übertragen. Sie werden ihre Rechnungen von der Fa. MEDISERV, Abrechnung und Service fur Heilberufe GmbH, Saarbrücken, erhalten. Bitte überweisen Sie jede Rechnung, die Sie von MEDISERV erhalten, auch an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung. Die MEDISERV GmbH unterliegt als Abrechnungsgesellschaft den einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und verarbeitet Patientendaten mit höchster Sorgfalt und absoluter Vertraulichkeit. Eine Einverständniserklärung zum Rechnungsverfahren unterschreiben Sie bitte vor Beginn der ersten Behandlung.

gez.: HP Stefan Warken

Rückerstattung "osteopathische Behandlungen" durch gesetzliche Krankenkassen